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Firmensonar Demo-Zugang anfordern

AGB

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Firmensonar" zwischen Marcze Media UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 15, 12459 Berlin (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.

(2) Gegenstand der Leistung ist die Recherche in einem Bestand von Firmendaten aus amtlichen Registern und offenen Verwaltungsdaten sowie die damit verbundenen Funktionen — insbesondere Suche, Firmenprofile, Listen, Überwachungen, Vertriebsfunktionen, Auswertungen, Export und Schnittstelle. Der jeweilige Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, sofern der vertraglich geschuldete Leistungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs teilt der Anbieter mit einer Frist von vier Wochen in Textform mit; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu.

§ 3 Vertragsschluss, Demo-Zugang

(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder den Zugang freischaltet.

(3) Ein Demo-Zugang wird unentgeltlich und befristet bereitgestellt. Er dient allein der Prüfung der Software. Der Anbieter kann einen Demo-Zugang jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, auf einen bestimmten Funktionsumfang oder auf Datenerhalt besteht beim Demo-Zugang nicht.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

(2) Die Zahl der Arbeitsplätze (Benutzerkonten) ergibt sich aus dem gebuchten Tarif. Zugangsdaten sind personengebunden und dürfen nicht mehrfach verwendet werden.

(3) Dem Kunden ist untersagt:

  • die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen
  • die Daten des Anbieters ganz oder in wesentlichen Teilen systematisch auszulesen, zu vervielfältigen oder weiterzugeben (§ 87b UrhG)
  • automatisierte Abrufe außerhalb der bereitgestellten Schnittstelle und ihrer Nutzungsgrenzen
  • Schutzmechanismen zu umgehen oder die Verfügbarkeit der Software zu beeinträchtigen

(4) Exporte sind für die eigene geschäftliche Nutzung des Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte als eigenständiges Datenprodukt oder der Weiterverkauf der Daten sind nicht gestattet.

§ 5 Datenquellen und deren Nutzungsbedingungen

(1) Die Daten stammen aus amtlichen Registern und offenen Verwaltungsdaten. Herkunft und Lizenz jeder Quelle sind in der Anwendung unter „Datenherkunft" ausgewiesen.

(2) Einzelne Quellen unterliegen besonderen Bedingungen. Insbesondere:

  • Quellen unter Lizenzen mit Weitergabepflicht (etwa ODbL) verpflichten bei der Weitergabe als Datenbank zur Einhaltung der Lizenzbedingungen
  • einzelne Quellen sind ausdrücklich nicht zur kommerziellen Nutzung freigegeben und in der Anwendung entsprechend gekennzeichnet
  • Pflicht-Quellenangaben (etwa nach DL-DE/BY-2.0) sind bei einer Veröffentlichung mitzuführen

(3) Der Kunde ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten. Der Anbieter weist sie in der Anwendung je Quelle aus; die Prüfung der Zulässigkeit der konkreten Verwendung obliegt dem Kunden.

(4) Der Anbieter schuldet keine Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Der jeweilige Datenstand ist in der Anwendung ausgewiesen. Angaben, die aus offenen Quellen abgeleitet werden — etwa eine Branchenzuordnung aus dem Unternehmensgegenstand —, sind als Einschätzung gekennzeichnet und keine Zusicherung.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er teilt dem Anbieter einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich mit.

(2) Der Kunde ist für die rechtmäßige Verwendung der abgerufenen Daten verantwortlich. Das gilt insbesondere für die Anforderungen an werbliche Ansprache (§ 7 UWG) und für den Umgang mit personenbezogenen Daten nach der DSGVO.

(3) Erhält der Kunde Kenntnis von einem Widerspruch einer betroffenen Person, teilt er dies dem Anbieter mit, damit die Sperre auch im Datenbestand des Anbieters greifen kann.

§ 7 Preise, Abrechnung und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Die Abrechnung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister; die Rechnung wird elektronisch bereitgestellt.

(3) Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung.

(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Nutzungsgrenzen

(1) Die Tarife enthalten Mengengrenzen, etwa für Exporte, Überwachungen und Abrufe über die Schnittstelle. Die jeweils geltenden Grenzen sind in der Anwendung unter „Mein Tarif" einsehbar.

(2) Wird eine Grenze erreicht, weist die Anwendung darauf hin. Der Anbieter kann darüber hinausgehende Abrufe abweisen oder — nach Vereinbarung — gesondert abrechnen.

§ 9 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Software im Jahresmittel mit einer Verfügbarkeit von 99 % zur Verfügung, gemessen am Kalendermonat und bezogen auf den Übergabepunkt zum Internet.

(2) Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsfenster, die der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher ankündigt, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat — insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistern und Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 4 oder § 5 verstößt und dies nach Abmahnung fortsetzt.

(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch für 30 Tage einen Export seiner eigenen Daten (Listen, Kennzeichnungen, Vertriebsdaten) bereit. Danach werden diese Daten gelöscht.

§ 11 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software. Für die Mietüberlassung gelten die §§ 535 ff. BGB; die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(2) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich in Textform und nachvollziehbar anzuzeigen.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die im letzten Vertragsjahr gezahlte Vergütung.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde die abgerufenen Daten in einer Weise verwendet, die gegen § 5 oder § 6 verstößt.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Seiten beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — etwa die vom Kunden erfassten Vertriebsdaten —, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt hierfür ein Muster bereit.

(3) Für die aus amtlichen und offenen Quellen stammenden Firmendaten ist der Anbieter eigenständig Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln die im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrags. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder an Änderungen des Leistungsumfangs erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fragen zu diesen Bedingungen: kontakt@firmensonar.de